1. Allgemeine Bedingungen
a) Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich von uns akzeptiert wurden, finden unsere nachfolgenden AGB´s Anwendung auf alle unsere geschäftlichen Transaktionen mit Käufern und Mietern.
b) Unter Verkäufer/Vermieter versteht man in dieser AGB: Projektions-Systeme-Schmitt GmbH. Alle unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preis und Lieferzeit. Der Verkäufer/Vermieter ist erst an sein Angebot gebunden, wenn er einen schriftlichen oder mündlichen Auftrag vom Käufer/Mieter schriftlich bestätigt hat. Eventuelle AGB´s von Seiten des Käufers/Mieters gelten nur, sofern diese vom Verkäufer/Vermieter ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
c) Die Vollmacht der Vertreter des Verkäufers/Vermieters erstreckt sich nicht weiter, als es in dieser Hinsicht im Betrieb des Verkäufers/Vermieters üblich ist. Allein kraft ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht kann von der vorgenannten, beabsichtigten Vollmacht abgesehen werden.
d) Auf alle durch den Verkäufer/Vermieter abgeschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten anlässlich oder resultierend aus den Kauf-/Mietverträgen, darunter sind auch diejenigen Verträge inbegriffen, die eine Ableitung davon sind, gilt ausschließlich der Gerichtsstand Mannheim, es sei denn, der Verkäufer wählt einen anderen Gerichtsstand.
e) Alle Abbildungen, techn. Umschreibungen, Katalogen, Zeichnungen, Skizzen oder Pläne, die der Verkäufer/Vermieter übergibt, bleiben unter dem ausdrücklichen Vorbehalt seiner Autorenrechte; Eigentum des Verkäufers/Vermieters. Damit verbunden ist das Verbot ganze oder teilweise Kopien anzufertigen oder diese an Dritte zur Kenntnisnahme weiterzugeben, sofern dafür nicht die schriftliche Zustimmung des Verkäufers/Vermieters vorliegt.
f) Angaben über Abmessungen, Arbeitsweisen des Gerätes und andere technische Daten, wie sie in den Preislisten, Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Angeboten werden nur als annähernde Werte verstanden, dergleichen Angaben und Erwähnungen binden den Verkäufer/Vermieter nur, wenn darüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Mietbedingungen
a) Mietzeit
Die Mietsache(n) wird/werden für eine Periode von mindestens einem Tag oder mehreren gemietet, sofern man nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung hierzu getroffen hat. Die Mietzeit beginnt am, im Auftrag vereinbarten Tag mit dem Moment der Auslieferung vom Lager, dauert bis einschließlich zum im Auftrag vereinbarten letzten Miettag und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache im Lager des Vermieters. Gemietete Geräte müssen ausnahmslos bis 10.00 Uhr am Tag nach dem letzten Miettag beim Vermieter abgegeben werden.
b) Abholung durch den Mieter
Das Gerät muss durch den Mieter am Sitz des Vermieters abgeholt und dorthin zurückgebracht werden (sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden) und zwar spätestens zum im Auftrag vereinbarten Termin. Durch die einfache Tatsache der nicht rechtzeitigen Ablieferung, gleich welcher Gründe, wird sich der Mieter im Verzug befinden, ohne dass eine Mahnung oder ein Inverzugsetzen notwendig ist und der Mieter sodann, abgesehen von seinen bestehenbleibenden obigen Pflichten, dem Vermieter Schadenersatz zu leisten haben. Dieser besteht in der Fortzahlung des Mietpreises zuzüglich 50%, beginnend mit dem Tag, ab welchem er sich im Verzug befindet bis zur endgültigen Rücklieferung. Aus dieser Bedingung der Schadenerstattung kann der Mieter kein Recht auf weitere Inanspruchnahme der Mietsache ableiten.
c) Versicherung
Der Mieter ist haftbar für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit auftreten gleich durch welche Ursache. Der Vermieter wird die Mietsache zugunsten des Mieters versichern und zwar gegen Verlust und Beschädigung, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachlässigkeit oder durch falschen Gebrauch von Seiten des Mieters, wofür letzterer voll haftbar ist. Falls die Mietsache oder Ersatzteile davon durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch vom Mieter beschädigt oder ganz verloren oder irreparabel beschädigt werden, so werden im ersten Fall Reparaturtarife berechnet. In den beiden anderen Fällen hat der Mieter dem Vermieter eine Summe in Höhe der Anschaffungskosten der neu zu besorgenden Mietsache sowie die dabei entstehenden Beschaffungskosten zu zahlen. Der Vermieter wird im Falle der Auszahlung seiner Versicherung den zu leistenden Betrag für das Eigenrisiko sowie eventuelle weitere Kosten an den Mieter weiter berechnen.
3. Lieferumfang
a) Der Umfang der Lieferung, bzw. der Mietsachen wird ausschließlich durch die in der Auftragsannahme des Verkäufers/Vermieters ausgewiesenen Angaben, geregelt.
b) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers/Vermieters. Vom Zeitpunkt ab, an dem die Waren zur Auslieferung bereit sind, beziehungsweise dort bereitgestellt werden, geht das Risiko auf den Käufer/Mieter über, sofern sie nicht durch eine, durch den Verkäufer/Vermieter abgeschlossene Versicherung gedeckt sind. Der Verkäufer/Vermieter behält sich das Recht vor, die bereitstehenden Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers/Mieters zu lagern.
4. Lieferzeit
Hinsichtlich der Lieferzeit gilt für die durch den Vermieter angegebenen Termine, dass diese nur annähernd angegeben werden können und dass der Verkäufer/Vermieter für Überschreitungen der Lieferzeit nicht haftbar ist und dass der Käufer/Mieter in keinem Fall das Recht hat vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung seiner Pflichten aufzuschieben.
5. Stornierung
Die Stornierung einer Anmietung muss mindestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraumes werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
6. Garantie
Der Verkäufer gibt selbst keine Garantie, verpflichtet sich jedoch, die Werksgarantie zu unterstützen, natürlich nur dann, wenn der vollständige Kaufpreis an den Verkäufer durch den Käufer entrichtet wurde.
7. Haftung
Der Verkäufer/Vermieter ist niemals haftbar für Schäden an gelieferten Materialien oder an Waren und Personen, sowohl direkt als auch indirekt. Der Verkäufer/Vermieter ist nicht haftbar für nicht einwandfreies Arbeiten der Geräte und daraus eventuell entstehenden Schäden in welcher Form auch immer. Dem Käufer/Mieter wird deshalb dringend geraten die Geräte zu überprüfen, bevor er diese in Gebrauch nimmt. Falls nicht während der Mietzeit reklamiert wird, gleich um was es sich handelt (keine einwandfreie Funktion oder Fehlen von Geräten/Teile) kann später kein Nachlass auf den Mietpreis verlangt werden. Eine Mietversicherung wird für den Kunden abgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der TNP beträgt 5% vom Tagesgesamtwert.
8. Höhere Gewalt
a) Falls durch höhere Gewalt oder dasjenige, welches in diesem Paragraphen damit gleichgestellt wird, dem Verkäufer/Vermieter die Erfüllung seiner Pflicht erschwert wird, so hat der Verkäufer/Vermieter das Recht, entweder den Vertrag ohne irgendwelches rechtliches Einschreiten ganz oder teilweise, unter Berücksichtigung des noch geschuldeten Preises durch den Käufer/Mieter, für beendet zu erklären oder die Ausführung dessen aufzuschieben, in welchem Fall die Pflichten des Käufers/Mieters unvermindert bestehen bleiben, auf alle Fälle ohne dass der Verkäufer/Vermieter zu irgendwelchen Schadenersatzleistungen verpflichtet sein wird.
b) Unter höherer Gewalt sind in diesen AGB´s auch alle Umstände, die nicht vorhersehbar sind inbegriffen, sowie daraus resultierende Umstände, welche als Ursache dafür angesehen werden, können die Lieferung der gekauften, bzw. gemieteten Ware zu verhindern oder ganz oder teilweise zu erschweren. In jedem Fall werden unter höherer Gewalt die nachfolgenden Umstände verstanden; Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, inländische oder ausländische Unruhen, Verfügung von höheren Stellen, Streiks und Aussperrung von Arbeitnehmern oder die Androhung derselben oder dergleichen Umstände, weiterhin ein Sturz, des zur Zeit des Vertragsbeginns bestehenden Währungskurses, Störungen im Betrieb durch Feuer, Unglücke oder andere Vorfälle, Lieferungsverzögerungen oder Nichtlieferungen durch den Zulieferer oder Spediteur, gleichgültig ob diese und dergleichen Umstände beim Verkäufer/Vermieter oder beim Zulieferer oder Spediteur auftreten.
9. Kauf-/Mietpreisliste
Der Verkäufer/Vermieter hat das Recht, bei Erhöhung von Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben, Materialpreisen, Rohstoffpreisen, der Mehrwertsteuer oder gleich welcher Art diese Erhöhungen an den Käufer/Mieter weiter zu berechnen.
10. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalte
a) Alle Vereinbarungen durch den Verkäufer/Vermieter werden unter der Voraussetzung getroffen, dass der Käufer/Mieter für völlig kreditwürdig gehalten werden kann.
b) Der Mietpreis muss netto bar vom Käufer/Mieter gezahlt werden. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt eine Kaution/Vorauskasse nach Wahl von Käufer/Mieter zu verlangen.
c) Im Falle, dass der Verkäufer/Vermieter keine Vorauskasse verlangt, muss der vom Käufer/Mieter geschuldete Betrag ausnahmslos zehn Tage nach Rechnungsdatum gezahlt werden, ohne dass gegen diese Zahlungsverpflichtung irgendeine Schuldverrechnung durchgeführt oder ein Rabatt eingeräumt werden kann. Alle Zahlungen müssen in EURO erfolgen im Büro oder der Bank des Verkäufers/Vermieters eingehen. Eventuelle Reklamationen des Käufers/Mieters schieben diese Zahlungsverpflichtungen nicht auf.
d) Alle durch den Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seiner Zahlungspflicht vollständig nachgekommen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es dem Käufer nicht gestattet die Waren zu verfremden, zu veräußern oder ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu vermieten bzw. weiterzuvermieten.
11. Nichterfüllung von Seiten des Käufers/Mieters
a) Der Verkäufer/Vermieter hat das Recht die nicht bezahlte, an den Käufer/Mieter gelieferte Ware, ohne Formalitäten als sein Eigentum zurückholen, wobei der Käufer/Mieter dem Verkäufer/Vermieter zumindest eine Vergütung für den Gebrauch der Ware schuldet. Es ist dann 1/260tel des Kaufpreises fällig sowie ein Entgelt für jeden Tag, den die Ware beim Käufer/Mieter war, ungeachtet weiterer Schadensersatzleistungen vom Käufer/Mieter wie oben beschrieben. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gilt ferner, dass der Käufer/Mieter vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu zahlen hat.
b) Falls der Verkäufer/Vermieter genötigt ist die Forderung abzutreten, gehen alle Kosten sowohl die gerichtlichen als die außergerichtlichen, die letzteren werden auf 15% des Gesamtbetrages festgelegt, zu Lasten des Käufers/Mieters.
12. Schlussbemerkung
Falls eine oder mehrere Bedingungen ganz oder zum Teil unrichtig sind oder mit dem Gesetz in Konflikt kommen, so bleiben dennoch diese AGB für das Übrige unvermindert in Kraft. Falls der Verkäufer/Vermieter einer abgeänderten und damit von diesen AGB´s abweichenden Bedingung zugestimmt hat, bleiben die übrigen Bedingungen unvermindert in Kraft.
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